Wissenswertes zur beruflichen Weiterbildung
Du möchtest dich beruflich weiterentwickeln und fragst dich, welche Möglichkeiten dir offenstehen? Hier findest du einige Fragen und Antworten zu Abschlüssen, Voraussetzungen und Bildungswegen – kompakt und verständlich.
In der höheren Berufsbildung kannst du anerkannte Abschlüsse erwerben:
- Mit der Berufsprüfung (BP) erhältst du einen eidgenössischen Fachausweis und erhältst neu den Titelzusatz Professional Bachelor.
- Mit der Höheren Fachprüfung (HFP) erreichst du ein eidgenössisches Diplom und erhältst neu den Titelzusatz Professional Master.
- An einer Höheren Fachschule (HF) schliesst du mit einem Diplom HF ab und erhältst neu den Titelzusatz Professional Bachelor.
- Mit einem Nachdiplomstudium HF (NDS HF) kannst du dich nach einem HF-Abschluss zusätzlich spezialisieren und vertiefen.
Die Abschlüsse BP, HFP und HF sind schweizweit anerkannt und bauen auf deiner Berufserfahrung auf.
Die höhere Berufsbildung eignet sich für dich, wenn du eine berufliche Grundbildung (Lehre) abgeschlossen hast und dich fachlich oder in Richtung Führung weiterentwickeln möchtest. Sie ist besonders passend, wenn du praxisnah lernen, dich im Beruf spezialisieren oder mehr Verantwortung übernehmen willst.
Du kannst in die höhere Berufsbildung einsteigen, sobald du eine abgeschlossene Berufsausbildung und in der Regel erste Berufserfahrung hast.
Die Höhere Fachschule (HF) ist ein schulischer Bildungsgang mit regelmässigem Unterricht. Sie vermittelt praxisorientiertes Fach- und Führungswissen und führt zu einem geschützten Titel wie «dipl. [Berufsbezeichnung] HF». Die Ausbildung dauert in der Regel zwei bis drei Jahre und kann berufsbegleitend oder in Vollzeit absolviert werden.
Die Berufsprüfung (BP) ist eine eidgenössische Prüfung, die mit dem «eidgenössischen Fachausweis» abschliesst. Sie richtet sich an Berufsleute mit Praxiserfahrung, die sich in ihrem Fachgebiet spezialisieren möchten. Die Vorbereitung erfolgt meist berufsbegleitend über Kurse, ist jedoch nicht obligatorisch.
Die Höhere Fachprüfung (HFP) stellt die höchste Stufe der höheren Berufsbildung dar und führt zu einem «eidgenössischen Diplom». Sie richtet sich an erfahrene Fachpersonen mit vertieften Kenntnissen und Führungsverantwortung. Auch hier erfolgt die Vorbereitung in der Regel berufsbegleitend und nicht obligatorisch.
Die Höhere Fachschule (HF) ist Teil der Höheren Berufsbildung. Sie richtet sich an Personen mit einer beruflichen Grundbildung und Berufserfahrung. HF-Bildungsgänge sind stark praxisorientiert und bereiten gezielt auf Fach- und Führungsaufgaben vor. Der Abschluss ist ein Diplom, z. B. «dipl. Techniker/in HF» oder «dipl. Betriebswirtschafter/in HF». Seit 2026 werden die Titelzusätze Professional Bachelor verliehen.
Die Fachhochschule (FH) ist Teil des Hochschulsystems. Für den Zugang ist in der Regel eine Berufsmaturität oder gymnasiale Maturität erforderlich. FH-Studiengänge sind wissenschaftlich fundierter und führen zu international anerkannten Abschlüssen wie Bachelor oder Master. Neben der Praxisorientierung spielt auch die angewandte Forschung eine wichtige Rolle.
Spezifische Fragen zu HF-Bildungsgängen
Noch unsicher? Vielleicht hilft dir ein Blick in unsere häufig gestellten Fragen und Antworten zu den HF-Bildungsgängen.
Ein Bildungsgang an einer Höheren Fachschule (HF) dauert in der Regel zwei bis drei Jahre. Die Vollzeit-Varianten dauern meist 2 Jahre und die berufsbegleitenden Varianten (Teilzeit) dauern meist 3 Jahre.
Die Höhere Fachschule erhält die Subventionen für anerkannte HF-Bildungsgänge direkt vom zuständigen Kanton und bietet die HF-Bildungsgänge zu einem vergünstigten Tarif an. Du erhältst also kein Geld vom Kanton. Das bedeutet, du profitierst von reduzierten Studiengebühren, sofern du subventionsberechtigt bist, ohne selbst Beiträge beantragen zu müssen.
Ein Bildungsgang ist nur dann offiziell anerkannt, wenn er zu einem eidgenössisch anerkannten HF-Titel führt.
Achte darauf, dass:
- Der Abschluss im Berufsverzeichnis neues Fenster der HF-Bildungsgänge eingetragen ist.
- Der Anbieter als Höhere Fachschule neues Fenster beim Bund aufgeführt ist.
Damit ist sichergestellt, dass dein Abschluss in der ganzen Schweiz gültig und subventioniert ist.
Grundsätzlich musst du mindestens zwei Jahre in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein gewohnt haben oder du musst die Schweizer Staatsbürgerschaft besitzen. Bei der Anmeldung zu einem HF-Bildungsgang musst du ein sogenanntes Personalienblatt neues Fenster ausfüllen. Der Bildungsanbieter leitet dieses mit weiteren Unterlagen an den jeweiligen Kanton weiter. Anschliessend prüft dein Wohnkanton die Angaben auf dem Personalienblatt neues Fenster und entscheidet aufgrund dieser Informationen, ob dein HF-Studium subventioniert wird.
Ja, die Wahl des Bildungsanbieter ist schweizweit frei. Dein Wohnsitzkanton bezahlt auch an ausserkantonale oder private Bildungsanbieter Subventionen, sofern du subventionsberechtigt bist.
Das ausgefüllte Personalienblatt gibt dir die Antwort, ob du trotz kurzem Wohnsitz in der Schweiz unterstützt wirst. Über deine definitive Subventionsberechtigung entscheidet der Kanton erst nach Prüfung des sogenannten Personalienblatts neues Fenster. Dieses füllst du bei der Anmeldung an der Höheren Fachschule aus; die Schule leitet es beim Ausbildungsstart an den Kanton weiter.
In diesem Fall liegt die Klärung zwischen dir und der Höhere Fachschule. Jeder HF-Anbieter regelt das unterschiedlich. Manche verlangen zunächst den Vollbetrag, ermöglichen aber einen kostenlosen Rücktritt. Andere bieten Sonderkonditionen an. Die konkreten Bedingungen findest du in den AGB der höheren Fachschule.
Zuerst an die Höhere Fachschule. Falls dort Unklarheiten zum Personalienblatt bestehen, klärt die Höhere Fachschule dies direkt mit dem zuständigen Kanton.
Die notwendigen Angaben werden im Personalienblatt neues Fenster abgefragt. Weitere Unterlagen fordert der Kanton bei Bedarf direkt über die Höhere Fachschule an. Du wirst also bei der Anmeldung zum Bildungsgang nach beispielsweise einer Wohnsitzbestätigung für den Subventionsantrag gefragt.
Die Tarife, welche die Höheren Fachschulen für einen Bildungsgang erhalten, sind schweizweit gleich hoch. Je nach Branche variieren die kantonalen Unterstützungsbeiträge zwischen 50 und 90% der Kosten. Die Studienkosten der Anbieter können sich unterscheiden. Die Studiengebühren sollten ungefähr den übrigen Betrag der kantonalen Subvention entsprechen. Hier neues Fenster werden die Tarife pro Schuljahr publiziert.
Beispiel:
Für den Bildungsgang Dipl. Rechtsfachfrau HF / Dipl. Rechtsfachmann HF zahlt der Kanton ca. 50% der Kosten und dies entspricht pro Semester CHF 2’900. (Stand 2026) → Deine persönlichen Semestergebühren liegen in der Regel ebenfalls bei ca. CHF 2’900.
Tipp: Sind die Semestergebühren deutlich höher als die Subvention, lohnt sich eine Rückfrage bei der Schule.
Eine Übersicht über die kantonalen Unterstützungsbeiträge direkt an die Höheren Fachschulen findest du bei der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren): Höhere Fachschulen - EDK neues Fenster
Ja. Der Kanton St.Gallen unterstützt Ausbildungen und Weiterbildungen mit Stipendien und Studiendarlehen.
Stipendien sind staatliche Beiträge, die nicht zurückbezahlt werden müssen. Sie werden gewährt, wenn die Ausbildungskosten für die Studierenden oder deren Eltern finanziell nicht zumutbar sind. Für berufsbegleitende Ausbildungen werden in der Regel keine Stipendien gewährt.
Studiendarlehen sind hingegen rückzahlbare Unterstützungen für Aus- oder Weiterbildungen.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung findest du unter: Stipendien und Studiendarlehen im Kanton St. Gallen neues Fenster
Die Rahmenlehrpläne legen die groben Inhalte des HF-Studiums fest und sind für alle HF-Anbieter in der Schweiz verbindlich. Trotzdem unterscheiden sich Schulen in:
- Inhaltsschwerpunkten
- Praxisbezug
- Zusatzangeboten
- Lernformen (z. B. Projektarbeiten, Gruppenarbeiten)
- Zeitmodellen und Flexibilisierungen
Überlege dir bei der Wahl:
- Passen die Inhalte zu meinen beruflichen Zielen?
- Unterstützt mich die Ausbildung für meine nächste Karrierestufe?
- Ist das Modell alltagstauglich für mich?
Tipp: Die Berufs-, Studien- & Laufbahnberatung neues Fenster kann dich auch zu Weiterbildungsplänen beraten.
Achte auf folgende Punkte:
- Wie lange gibt es den Bildungsgang bereits?
- Wie viele Studierende schliessen jährlich ab?
- Welchen Ruf hat die Schule in der Branche?
Hilfreich sind auch:
- Bewertungen und Erfahrungsberichte
- Qualitätslabel oder andere Angaben zum Qualitätsmanagement
- Empfehlungen von Arbeitgebern und Verbänden
- Gespräche mit ehemaligen Studierenden
Ein Referenzlehrgang ist der erste durchgeführte Lehrgang eines neuen HF-Bildungsgangs, an dem die Höhere Fachschule im Anerkennungsverfahren nachweisen muss, dass sie den Bildungsgang korrekt anbieten kann. Die offizielle Anerkennung erfolgt erst nach Abschluss des Referenzlehrganges. Ein HF-Diplom ist während des Referenzlehrgangs noch nicht definitiv gesichert. Für dich besteht damit ein kleines Risiko. Wenn die Anerkennung nicht oder nur mit Auflagen erfolgt, kann das Auswirkungen auf Titel, Abschlussbezeichnung oder Nachbesserungen haben. Wie genau die Schule das vertraglich regelt, steht oft in Schulunterlagen, Reglementen oder im Ausbildungsvertrag.
Tipp: Prüfe, was die Schule schriftlich zusichert für den Fall, dass sich das Anerkennungsverfahren verzögert oder der Bildungsgang nicht anerkannt wird. Mit dem Abschluss der Referenzlehrgangsklasse wird final entschieden, ob die Höhere Fachschule das HF-Diplom vergeben darf.
Weiteres:
- Auch Referenzlehrgänge werden ab dem Startjahr auf der SBFI-Liste geführt.
- Ein Start z. B. im Jahr 2026 kann bedeuten, dass das Angebot auf der Liste 2025 noch fehlt.
- Bei Unsicherheiten kannst du beim Standortkanton nachfragen, ob das Angebot subventioniert wird.
Ja, ein Gesuch kann direkt an den HF-Anbieter gestellt werden. Hier geht es zu weiteren Informationen. neues Fenster
Ja. Mit einem HF-Diplom ist eine prüfungsfreie Aufnahme zu einem Fachhochschulstudium in der Schweiz möglich, wenn der Abschluss fachlich zur gewünschten Studienrichtung passt.
Ist das HF-Diplom nicht fachverwandt, ist eine prüfungsfreie Zulassung in der Regel ebenfalls möglich, sofern du mindestens ein Jahr relevante Berufserfahrung im entsprechenden Fachgebiet nachweisen kannst.
Es empfiehlt sich, die genauen Zulassungsbedingungen direkt bei der gewünschten Hochschule zu prüfen.
Ja. Mit einem HF-Abschluss können bereits erworbene Praxis- und Bildungsleistungen an ein FH-Studium angerechnet werden, wenn sie fachlich vergleichbar sind. Dadurch ist in vielen Fällen ein verkürztes Studium möglich.
Die Fachhochschulen dürfen bis zu 90 ECTS-Punkte – also die Hälfte des FH-Studiums – anrechnen. Entscheidend ist, wie gut die erworbenen Kompetenzen zum gewählten Studiengang passen. Jede Fachhochschule entscheidet selbständig über die Anrechnung und welche Nachweise erbracht werden müssen.
Spezifische Fragen zu BP und HFP
Noch Fragen offen? Unsere Fragen und Antworten zu eidgenössischen Fachausweisen und höheren Berufsprüfungen geben dir einen guten Überblick.
Nein. Die Kantone unterstützen HF-Bildungsgänge. Und der Bund unterstützt nur Kurse, die auf der offiziellen Liste der vorbereitenden Kurse stehen. Hier neues Fenster findest du ein Erklärvideo des Bundes und die Liste zur Übersicht.
Die Liste wird jährlich aktualisiert und ist online hier neues Fenster verfügbar. Steht dein Kurs dort, ist er beitragsberechtigt.
Tipp: Prüfe die Liste jedes Jahr erneut.
Hier neues Fenster findest du ein FAQ des Bundes zu den Voraussetzungen von Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen.
Hier neues Fenster findest du ein FAQ des Bundes zur Beantragung von Bundesbeiträge für eidgenössische Prüfungen.
Die Bundesbeiträge werden nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung ausbezahlt. Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Prüfung bestanden wurde oder nicht.
Sobald das vollständige Beitragsgesuch mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht wurde, erfolgt die Auszahlung in der Regel innerhalb von bis zu drei Monaten. Gegen Ende Jahr kann die Bearbeitungsdauer bis zu vier Monate betragen. Weitere Infos findest du Hier neues Fenster.
Der Kanton St. Gallen unterstützt Ausbildungen und Weiterbildungen mit Studiendarlehen.
Studiendarlehen sind rückzahlbare Unterstützungen für Aus- oder Weiterbildungen. Anspruchsberechtigt sind Personen, wenn sich der stipendienrechtliche Wohnsitz im Kanton St.Gallen befindet.
Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Antragstellung findest du unter: Stipendien und Studiendarlehen im Kanton St. Gallen neues Fenster
Tipp: Dein Arbeitgeber kann auch ein Interesse an deiner Weiterbildung haben, weil er dich besser einsetzten kann. Frage doch auch bei deinem Arbeitgeber nach einer Unterstützung an.
Die Prüfungsordnung der jeweiligen Berufsprüfung zeigt dir:
- welche Voraussetzungen du für die Zulassung brauchst,
- welche Inhalte an der Prüfung geprüft werden.
Tipp: Vergleiche den Kurs mit diesen Vorgaben, ob dieser notwendig oder nur für dich als zusätzliche Vorbereitung. Denn Zusatzangebote des Anbieters sind nicht immer beitragsberechtigt, auch wenn sie sinnvoll sein können.
Achte nicht nur auf den Preis. Wichtige Punkte sind:
- langjährige Erfahrung im Fachgebiet
- nachvollziehbare Erfolgsquoten und Anzahl Absolventinnen und Absolventen pro Jahr bei eidgenössischen Prüfungen
- Ausweis von etablierten Qualitätslabel
- Transparenz zu Bundesbeiträgen, ein seriöser Anbieter informiert klar:
- dass der Bund einen Teil deiner Kosten übernimmt,
- welche Bedingungen dafür gelten,
- wie das Verfahren funktioniert.
Wähle den Anbieter, der zu deiner Lebenssituation passt. Frage dich:
- Präsenzunterricht oder Online-Kurs?
- Abendkurs oder Tageskurs?
- Wo finden die Kurse statt? Wie gut ist die Erreichbarkeit?
- Wie flexibel muss der Kurs sein?
- Der fachlich beste Kurs bringt dir wenig, wenn er nicht zu deinem Alltag passt.
Tipp: Vergleiche mehrere Anbieter und führe Beratungsgespräche. Eine gute Vorbereitung ist eine wichtige Investition in deine berufliche Zukunft.
Tipp: Die Berufs-, Studien- & Laufbahnberatung neues Fenster kann dich auch zu Weiterbildungsplänen beraten.
